Reisebedingungen des Stadtteilforum Eppenhausen e.V.
Die Anmeldung zur Jugendfreizeit erfolgt schriftlich über ein Anmeldeformular. Bei Minderjährigen muss die Anmeldung von einer erziehungsberechtigten Person unterschrieben werden. Mit der Bestätigung durch das Stadtteilforum Eppenhausen e.V. kommt der Reisevertrag zustande.
Nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 3 Wochen vor Beginn der Freizeit fällig. Zahlungen erfolgen per Überweisung.
Die im Programm beschriebenen Leistungen sind verbindlich. Änderungen im Ablauf sind möglich, wenn sie notwendig, zumutbar und nicht erheblich sind.
Besondere gesundheitliche Hinweise (z. B. Allergien, Medikamenteneinnahme) sind vorab auf dem entsprechenden Formular anzugeben. Bei unvollständigen oder fehlenden Angaben behalten wir uns einen Rücktritt vor.
Ein Rücktritt ist jederzeit schriftlich möglich. Es gelten folgende pauschale Stornogebühren:
bis 30 Tage vorher: 10 %
bis 14 Tage vorher: 30 %
bis 7 Tage vorher: 60 %
ab 7 Tage vorher oder Nichtantritt: 90 %
Bei Nachweis geringerer Kosten kann eine geringere Gebühr gelten.
Bis zum Reisebeginn kann eine Ersatzperson benannt werden. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € erhoben. Weitere Kosten, z. B. durch Umbuchungen, können zusätzlich berechnet werden.
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird (bis 7 Tage vorher),
notwendige Angaben nicht rechtzeitig eingehen,
gesundheitliche oder sicherheitsrelevante Bedenken bestehen,
die Teilnahme die Durchführung der Freizeit gefährdet.
Bereits gezahlte Beiträge werden in diesem Fall vollständig erstattet.
Bei Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung (z. B. Covid-19) kann die Teilnahme ausgeschlossen werden, sofern kein negativer Test vorliegt. Entstehende Mehrkosten können in Rechnung gestellt werden.
Störendes oder gefährdendes Verhalten kann zum sofortigen Ausschluss führen. In diesem Fall trägt die erziehungsberechtigte Person die Rückreisekosten. Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags erfolgt nicht.
Es besteht eine Unfallversicherung für die Freizeit. Der Veranstalter haftet nicht für verlorene oder beschädigte Gegenstände. Der Abschluss einer privaten Haftpflicht-, Reiserücktritts- oder Krankenversicherung wird empfohlen.
Die Haftung für Schäden, die nicht Körperverletzungen sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.