Stadtteilforum Eppenhausen - Beitragsordnung
Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung verabschiedet. (§ 5 der Satzung)
Sie legt Mindestbeiträge der Vereinsmitglieder fest. Jedes Vereinsmitglied bestimmt seinen Beitrag ab diesen Mindestbeiträgen selbst. Es kann den Beitrag jederzeit mit einem Vorlauf von einem Monat zu einem Monatsanfang ändern. Dies ist dem/der Schatzmeisterin schriftlich mitzuteilen.
Die Beiträge werden im Voraus halbjährlich zum 01.04. und 01.10. eines Jahres per Lastschriftverfahren eingezogen. Eine Barzahlung oder Überweisung ist nur in Ausnahmefällen nach Abstimmung mit dem/der Schatzmeisterin möglich.
Eine Reduzierung oder Befreiung von den Mindestbeiträgen ist auf Antrag möglich.
Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mindestens 1,00 €/Monat, danach mindestens 2,50 €/Monat.
Der Beitrag für Fördermitglieder beträgt pro Monat mindestens 4,00 €.