Unsere Satzung:

Satzung für das Stadtteilforum Eppenhausen

§ 1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen „Stadtteilforum Eppenhausen“.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Hagen und wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hagen eingetragen. Nach Eintragung lautet der Name des Vereins „Stadtteilforum Eppenhausen e. V.".

§ 2 Zwecke des Vereins

(1) Der Verein verfolgt den Zweck, die Gemeinwesenarbeit und die Bildungs- und Freizeitarbeit im Stadtteil Eppenhausen für alle Altersgruppen zu fördern. Zudem wird die Kinderund Jugendarbeit durch bürgerschaftliches Engagement gefördert. Darüber hinaus wird der Satzungszweck auch durch die Förderung sozialer und kultureller Angebote und Projekte im Stadtteil Eppenhausen erfüllt.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigste Zwecke“ der Abgabenordnung.

(3) Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral.

(4) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Auch bekommen sie bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keinerlei Entschädigung für ihre Mitgliedschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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... Die Satzung im Volltext finden Sie nachfolgend.

Der Link zu all unseren Websites:
allmylinks.com/staforepp

Aktuelles

Jeden Mittwoch (außerhalb der Schulferien) in der Zeit von 16 bis 18 Uhr:

Der offene Jugend- und Kindertreff (JuKi) an der Bolohschule mit  wechselndem Programm!

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Herzlich willkommen:

Die nächste öffentliche Vereinssitzung des Stadtteilforum Eppenhausen e.V.: Mittwoch, 10.04.2024, um 19:00 Uhr, Grundschule Boloh!

 

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Vereinskonto:
Stadtteilforum Eppenhausen e.V.

IBAN:

DE94 4505 0001 0122 0093 39

BIC: WELADE3HXXX

 

Aktuelle Information aus gegebenem Anlass

Wer darf wann wie lange auf Schulhof und Spielplatz, sprich öffentliche Spielfläche?

Satzung der Stadt Hagen für öffentliche Spielflächen vom 18. Januar 2012 – Klick hier

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seit 21.03.2013

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